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Ihre Fachkanzlei für Erbrecht, Familienrecht und Immobilienrecht
HonorareRechtsberatung: Für außergerichtliche Angelegenheiten wie dem Führen oder Begleiten von Vertragsverhandlungen, der Erstellung von Vertragsentwürfen oder von Gutachten sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) grundsätzlich den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten vor. Wir bieten Ihnen daher die Vereinbarung eines Stundenhonorares oder – in hierfür geeigneten Fällen – eines Pauschalhonorares an. Prozessführung: Im Bereich der Prozessführung wenden wir grundsätzlich das RVG an. Dieses weist aber einige „Ungereimtheiten“ mit dem Ergebnis auf, dass der für die ordentliche anwaltliche Bearbeitung erforderliche Zeitaufwand finanziell nicht abgedeckt ist. Deshalb behalten wir uns auch für den streitigen Bereich den Abschluss einer Honorarvereinbarung mit Ihnen vor. |
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