Rechtsanwälte Diebow & Coll., Lörrach

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Fachkanzlei für ERBRECHT, FAMILIEN- und IMMOBILIEN- RECHT

Ihre Fachkanzlei für Erbrecht, Familienrecht und Immobilienrecht

wir über uns

Die Rechtsanwaltskanzlei DIEBOW & COLL. unterstützt Sie mit spezialisierten und langjährig berufserfahrenen Anwälten fachkundig und rechtssicher in allen Fragen des Erbrechts und des Familienrechts. Auch bei den häufigen Schnittpunkten zu allen Bereichen des Immobilienrechts werden Sie von uns kompetent beraten und vertreten.

In den von uns vertretenen Fachbereichen bieten wir Ihnen auf Grundlage der erfolgten Spezialisierungen höchstmögliche Beratungskompetenz und Rechtssicherheit.




Honorare


Rechtsberatung:

Für außergerichtliche Angelegenheiten wie dem Führen oder Begleiten von Vertragsverhandlungen, der Erstellung von Vertragsentwürfen oder von Gutachten sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) grundsätzlich den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten vor.

Wir bieten Ihnen daher die Vereinbarung eines Stundenhonorares oder – in hierfür geeigneten Fällen – eines Pauschalhonorares an.

Prozessführung:

Im Bereich der Prozessführung wenden wir grundsätzlich das RVG an. Dieses weist aber einige „Ungereimtheiten“ mit dem Ergebnis auf, dass der für die ordentliche anwaltliche Bearbeitung erforderliche Zeitaufwand finanziell nicht abgedeckt ist. Deshalb behalten wir uns auch für den streitigen Bereich den Abschluss einer Honorarvereinbarung mit Ihnen vor.


HINWEIS:

Berufsrechtliche Regeln für Rechtsanwälte befinden sich als Links auf der Kontakt- und Impressumseite dieser Homepage.